Standesamt

In Großpösna werden nach vierzigjähriger Pause seit dem 01.01.1999 wieder Eheschließungen durchgeführt. Seitdem gaben sich bereits über 1.000 Paare in Großpösna das Ja-Wort. Neben dem Trauzimmer im idyllischen Großpösnaer Rittergut sind Trauungen auch auf der VINETA auf dem Störmthaler See sowie im Botanischen Garten in Großpösna möglich. Jedes Paar wird individuell betreut. Kleinen und größeren Wünschen versuchen wir, gerecht zu werden, um zum Gelingen dieses ganz besonderen Tages beizutragen.

 

 

Informationen für Eheschließungen

1. Wo und wie erfolgt die Anmeldung der Eheschließung?

Möchten Sie in einem unserer 3 Standesämter getraut werden und wohnen nicht in Großpösna, erfolgt die Anmeldung Ihrer Eheschließung beim zuständigen Standesamt, in der Regel an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie ist frühestens ein halbes Jahr vor der Eheschließung möglich. Eine Vielzahl von Standesämtern vergibt jedoch früher die Trautermine.

 

Sollte dies in Großpösna sein, erhalten Sie nach Vorlage Ihrer Anmeldeunterlagen innerhalb dieser 6 Monate (persönliches Erscheinen eines Partners oder beiden) umgehend Ihre Terminbestätigung.

 

Möchten Sie im Ausland heiraten, sind besondere Prozedere zu beachten. Welche Unterlagen Sie für die Beantragung im Ausland benötigen, erfahren Sie im Standesamt oder auch auf diversen Seiten wie www.justiz-sachsen.de oder einschlägigen Seiten der Länderverwaltungen.

2. Welche Urkunden und Unterlagen sind zur Anmeldung beizubringen?

Welche Urkunden und Unterlagen Sie beibringen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere dann, wenn ausländisches Recht zu beachten ist, sollte eine vorherige Abstimmung mit dem Anmeldestandesamt erfolgen, um unnötige Wartezeiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Hier wird ein Standardfall zugrunde gelegt. Sie benötigen:

  • eine erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

  • wenn beide Partner volljährig, geschäftsfähig, ledig und deutsche Staatsangehörige sind: jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

  • bei gemeinsamen Kindern: die Geburtsurkunden sowie Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen für die Kinder

  • wenn geschieden: die Eheurkunde der Vorehe und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

  • wenn verwitwet: die Eheurkunde und Sterbeurkunde

Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden nur als Originale anerkannt werden. Sie werden zur Prüfung einbehalten und Sie bekommen Sie am Tag Ihrer Eheschließung zurück.

3. Welche Kosten fallen an?

Die Kosten für Ihre Trauung richten sich jeweils danach, wo Sie wohnen und an welchem Wochentag und Trauort Sie heiraten möchten.

 

im Rittergut in Großpösna
Anmeldung der Eheschließung im jeweiligen Wohnortstandesamt60,00 EUR
Durchführung der Eheschließung während der allg. Öffnungszeiten20,00 EUR
Eheurkunde15,00 EUR
Eheschließung außerhalb d. Öffnungszeiten80,00 – 120,00 EUR
Stammbuch der Familie (optional)ab 30,00 EUR
Eheschließung durch ein
anderes Standesamt
30,00 EUR

 

zusätzliche Kosten VINETA 

Auslagen Standesamt150,00 EUR
RaummieteHöhe der Raummiete bitte beim Krystallpalast Varieté Leipzig erfragen.

 

zusätzliche Kosten Botanischer Garten

Auslagen Standesamt50,00 EUR
Auslagen Nutzung Botanischer Garten500,00 EUR

Termine für Trauungen

Weitere Aufgaben des Standesamts

Neben der Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen ist das Standesamt Großpösna innerhalb seines Standesamtsbezirkes außerdem zuständig für:

  • Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen

  • Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (bei Eheschließungen mit Auslandsbezug)

  • Beurkundungen von Personenstandsfällen (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle)

  • Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland

  • Anerkennung von ausländischen Ehescheidungen

  • Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters

  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- , Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Registern)

  • Angleichungserklärung an das deutsche Namensrecht

  • Namensänderungen für Vertriebene und Spätaussiedler

  • Anschlusserklärung an die geänderte Namensführung der Eltern

  • Bestätigung einer Namensführung aus einem EU-Mitgliedsstaat

  • Bestimmung eines Doppelnamens in der Ehe

  • Widerruf der Anfügung oder Voranstellung eines Namens an den Ehenamen

  • Nachträgliche Ehenamensbestimmung

  • Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe

  • Namenserteilung (bei Alleinsorge der Kindesmutter)

  • Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach Bestimmung des gemeinsamen Sorgerechts

  • Einbenennung

  • Kirchenaustrittserklärungen

  • Vaterschaftsanerkennungen

 


Ansprechpartnerinnen

Ute Seifert
Telefon: (034297) 718-33

E-Mail:

Anke Große
Telefon: (034297) 718-37

E-Mail:

 

 

Kontaktdaten

Anschrift: Im Rittergut 1
04463 Großpösna
Sprechzeiten:

 

 

Montag

geschlossen

 

Dienstag

9:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch

13:00 – 15:00 Uhr

 

Donnerstag

9:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 16:00 Uhr

Freitag

9:00 – 12:00 Uhr