Liebe Gäste, der Störmthaler See ist seit dem 27.04.2014 zur Nutzung freigegeben.
Das Baden im Störmthaler See und das Befahren mit privaten muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen ist auf eigene Gefahr erlaubt. Genaueres dazu regelt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Zulassung des Gemeingebrauchs auf dem Störmthaler See. Die Badestellen sind auf der Karte des Störmthaler Sees, die Sie im Menüpunkt „Übersichtskarte“ finden, eingezeichnet.
Der Gemeingebrauch umfasst das Baden und Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor (Paddelboote, Segelboote). Weiterhin umfasst er das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das Tränken von Tieren, das Einleiten von Niederschlagswasser nicht gewerblich genutzter Flächen und Maßnahmen der Fischereirechtsinhaber.
Der auch zum Gemeingebrauch gehörende Eissport wurde mit der Allgemeinverfügung verboten, da Eissport auf dem großen und tiefen See zu viele Gefahren birgt.
Auch andere Handlungen wurden verboten oder eingeschränkt. So darf nicht westlich der Göhrener Insel zwischen Insel und Festland gefahren werden. Dieses Verbot beruht auf den regionalplanerischen Vorgaben zugunsten des Naturschutzes.
Wichtig ist die Beachtung der eingerichteten Verbotsgebiete. Besonders wichtig ist, dass die Untiefe südöstlich der Göhrener Insel nicht befahren werden kann, da hier die Unfallgefahr zu hoch ist. Zu ungünstigen Zeiten beträgt die Wasserhöhe auf der Untiefe weniger als einen Meter.