Im sächsischen Kommunalwesen ist ein Friedensrichter eine ehrenamtliche Schiedsperson, die in Schiedsstellen tätig ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bestimmten strafrechtlichen Fällen eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen.
a) Schlichtung von Streitigkeiten
a) Schlichtung von Streitigkeiten
b) Vermeidung von Gerichtsverfahren
c) Durchführung von Schlichtungsverfahren
Anhörung der Beteiligten
Vermittlung eines Vergleichs
Erstellung einer Schlichtungsvereinbarung, die rechtsverbindlich sein kann