Schiedsstelle
Im sächsischen Kommunalwesen ist ein Friedensrichter eine ehrenamtliche Schiedsperson, die in Schiedsstellen tätig ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bestimmten strafrechtlichen Fällen eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen.
a) Schlichtung von Streitigkeiten
a) Schlichtung von Streitigkeiten
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Beleidigungen
Hausfriedensbruch
Körperverletzung (einfache Fälle)
Sachbeschädigung
b) Vermeidung von Gerichtsverfahren
Die Parteien sollen durch eine gütliche Einigung Kosten und Zeit sparen.
In bestimmten Fällen ist vor einer Klage ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben.
c) Durchführung von Schlichtungsverfahren
Anhörung der Beteiligten
Vermittlung eines Vergleichs
Erstellung einer Schlichtungsvereinbarung, die rechtsverbindlich sein kann
Kontakt
Wenn Sie zur Klärung eines Sachverhaltes die Unterstützung des Friedensrichters benötigen, dann wenden Sie sich bitte an
Herrn Pohl
Tel. 0173 7848671
