Beherbergungssteuer
Die Gemeinde Großpösna erhebt seit dem 01.01.2025 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer entsprechend ihrer jeweiligen Beherbergungssteuersatzung (s. Rechtsgrundlagen).
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Großpösna entgeltlich in Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, möblierte Wohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen) übernachten.
allg. Informationen Beherbergungssteuer
Der Betreiber einer Beherbergungseinrichtung ist verpflichtet, die Steuer vom Gast einzuziehen und im Auftrag der o.g. Kommune abzuführen.
Hierzu füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
https://fs.egov.sachsen.de:443/formcycle/form/provide/15778/
Weitere Formulare:
01_Anmeldung_Beherbergung_Grosspoesna
02_Anmeldung_weitere_Beherbergungseinrichtungen_Grosspoesna
03_Monatsmeldung und Korrektur_Beherbergungssteuer_Grosspoesna
04_Formular_Anmeldezeitraum_Verlängerung_Grosspoesna
05_Meldung_Zahlungsverweigerer
06_Abmeldung_Beherbergungseinrichtung_Grosspoesna
07_aerztliche_Bescheinigung_Grosspoesna