Wohnen
Neues Mehrfamilienhaus im Generationenpark
Im Generationenpark 2 in Großpösna entsteht ein neues Mehrfamilienhaus mit insgesamt 23 Wohnungen. Die Dorf- und Seenentwicklungsgesellschaft Großpösna mbH schafft damit zusätzlichen modernen und bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde.
Geplant sind 1- bis 4-Raum-Wohnungen mit Wohnflächen von rund 30 bis 70 m². Von den 23 Wohnungen werden 20 als geförderte Wohnungen vermietet. Für diese Wohnungen ist bei der späteren Anmietung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Drei weitere Wohnungen werden frei und ohne Wohnberechtigungsschein vermietet.
Die Fertigstellung des Gebäudes ist nach aktuellem Stand für Dezember 2027 vorgesehen. Der frühestmögliche Einzug ist ab Januar 2028 geplant.
Mit der konkreten Vermietung starten wir voraussichtlich ab Mitte 2027. Bis dahin können sich Interessierte bereits unverbindlich vormerken lassen und erhalten später Informationen zum weiteren Ablauf.
Geplante Mieten
Für die Wohnungen sind nach aktuellem Stand folgende Nettokaltmieten vorgesehen:
• geförderte Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein: 8,15 Euro/m²
• frei vermietbare Wohnungen ohne Wohnberechtigungsschein: 12,55 Euro/m²
Hinzu kommen die jeweiligen Betriebs- und Heizkosten. Die genannten Mietpreise entsprechen dem derzeitigen Planungsstand.
Geförderte Wohnungen und Wohnberechtigungsschein
Für die Anmietung einer der 20 geförderten Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, erforderlich.
Der WBS bestätigt, dass ein Haushalt aufgrund seiner Haushaltsgröße und seines Einkommens die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung erfüllt. Für die jetzige unverbindliche Vormerkung benötigen Sie noch keinen WBS. Dieser wird erst im späteren Vergabeverfahren benötigt.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Sachsen für Einkommensgrenzen folgende Werte:
• 1-Personen-Haushalt: 20.520 Euro jährlich
• 2-Personen-Haushalt: 30.780 Euro jährlich
• jede weitere Person: zusätzlich 7.011 Euro jährlich
• für jedes zum Haushalt gehörende Kind: zusätzlich 855 Euro jährlich
Bitte beachten Sie: Die genannten Beträge entsprechen nicht einfach dem Bruttoeinkommen. Das für den WBS maßgebliche Haushaltseinkommen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Die verbindliche Prüfung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Großpösna.
Für die drei frei vermietbaren Wohnungen ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Das Vorhaben ist gefördert durch den Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank, SAB.
Unverbindlich vormerken
Die Wohnungsvergabe hat noch nicht begonnen.
Sie können sich aber bereits jetzt unverbindlich in unsere Interessentenliste eintragen. Damit erhalten wir einen ersten Überblick über den Bedarf und können Sie informieren, sobald die konkrete Vermietung beginnt. Die Vormerkung ist noch keine Bewerbung für eine bestimmte Wohnung. Sie stellt keine Reservierung dar und begründet keinen Anspruch auf eine Wohnung.
Wir informieren die vorgemerkten Interessenten voraussichtlich ab Mitte 2027 über das weitere Verfahren, die verfügbaren Wohnungen und die nächsten Schritte.
Da die konkrete Wohnungsvergabe erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, bitten wir derzeit von telefonischen Anfragen zur Vermietung abzusehen. Nutzen Sie hierfür bitte das nachfolgende Onlineformular.