Station 10 - Bäume – gut fürs Ortsbild, gut für den Bach!

Der Pösgraben wird hier von Bäumen gesäumt, die alle ihren eigenen Charakter haben. Knorrige Eschen, Linden und Erlen, jede anders gewachsen, jede mit eigener Geschichte. Die Natur hat hier selbst gestaltet, kann sich aber nur begrenzt entfalten: Die angrenzenden Nutzungen wie Gärten und Wege, Aufbauten wie Zäune und Überfahrten machen eine regelmäßige Pflege der Gehölze erforderlich. Dabei sollte nach dem Leitsatz „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“ bei fachgerechter Ausführung gehandelt werden.
 

Gehölze brauchen Respekt und fachgerechte Pflege.

 

Gehölze brauchen nicht viel: Wuchsraum und Boden, ein keimfähiger Same und Feuchtigkeit – den Rest übernimmt die Natur. Auch ohne menschliches Zutun entwickeln Gehölze prägende Erscheinungsformen. Je nach Art, Standort und Konkurrenz entwickeln die Wuchsformen, Höhen und Strukturen. Auch Alter, Krankheit oder Absterben sind Teil dieses natürlichen Prozesses – ein Kreislauf des Werdens und Vergehens
 

Blick in Fließrichtung mit dem Radweg und der Rasenböschung auf der linken Seite sowie den Einzelgehölzen auf der rechten Uferseite
Im Abschnitt stehen mehrere sehr alte und imposante als Kopfbäume geschnittene Eschen

Erst aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Hochwasserschutzes oder eng angrenzender Nutzungen wird Pflege nötig und muss in den Wuchs eingegriffen werden. Doch auch dann gilt: So wenig wie möglich, so gezielt wie nötig. Jeder Eingriff ist ein Balanceakt zwischen Gehölzschutz, Umgebungsschutz, Ästhetik und ökologischer Funktion.
 

Je naturnäher ein Gehölzbestand ist und besonders dort, wo Wuchsraum zur Entwicklung gegeben ist, darf die Natur weitgehend sich selbst überlassen werden und desto weniger Pflege braucht ein Baum. Der Erhalt solcher Gehölzstrukturen ist ein wichtiger Beitrag zum Gehölzschutz, Hochwasserschutz, zur Uferstabilität und zur Schönheit unserer Landschaft.

Der Gewässerlauf ist gestreckt. Am rechten Ufer stehen prägnante Altbäume. Dazwischen sind Lücken im Gehölzbestand, die Platz für eine Neuanpflanzung bieten.
 

„Entwickeln“

 

Entlang des Gewässers wird ein möglichst vielfältiger und gesunder Gehölzbestand mit Bäumen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten angestrebt. Die Altbäume werden durch regelmäßige Kontrolle und gezielte Schnitte erhalten. In die Lücken werden einheimische junge Gehölze gepflanzt und entlang des Gewässers darf sich ein Hochstaudensaum entwickeln.

 

Beispielhafte Darstellung, wie Bach, Weg und Gehölzsaum das Ortsbild prägen können
Esche

Einzelgehölze werden entsprechend der Richtlinien zur Baumpflege mit fachgerechtem Kronenschnitt versorgt. 
 

Die Pflege eines mehr oder weniger geschlossenen Gehölzbestandes erfolgt nach waldbaulichen Grundsätzen. So werden zum Beispiel Einzelgehölze, Kleingruppen oder kleinere Gehölzflächen innerhalb eines Ufergehölzbestands „auf den Stock gesetzt“. Viele der standortgerechten Gehölzarten, wie z. B. Erlen und Weiden, können aus dem Wurzelstock wieder austreiben. Diese Form des Auslichtens einzelner Bereiche ermöglicht die Entwicklung einer hohen Struktur- und Lebensraumvielfalt bei regelmäßiger Verjüngung und Erhalt des Bestandes. Ein sogenannter Femelschlag ist auch geeignet, um gleichförmige standortgerechte Gehölzbestände in vielfältige alters- und höhengestufte Bestände umzubauen. Sind keine Einschränkungen hinsichtlich der Ausbreitung oder der Vegetationsentwicklung der Gehölzbestände gegeben, ist die Entwicklung eines naturnahen Gehölzbestands am besten. In einem solchen Bestand sind keine Pflegemaßnahmen erforderlich.
 

Bei Gehölzpflegemaßnahmen kann auch auf auffällige Schadsymptome, wie z. B. trockene Äste, schütteres Laub, äußere Verletzungen, Insekten-, Pilzbefall oder Rissbildungen reagiert werden. Gehölzkrankheiten, z. B. die Rußrindenkrankheit beim Ahorn, die Ulmenwelke, der Befall durch Phytophthora bei Schwarzerlen sowie das Eschentriebsterben können die einzelnen Arten stark schädigen. 
 

Aus vegetationstechnischer Sicht und um die Vitalität der Gehölze zu erhalten, sollte ein Schnitt erst erfolgen, wenn das Gehölz die Blätter vollständig abgeworfen hat. Dies ist i. d. R. erst ab Mitte bis Ende Oktober der Fall. Außerdem ist das generelle Fäll- und Schnittverbot nach BNatSchG vom 1. März bis zum 30. September zu beachten. Die Pflegearbeiten sind demnach vorzugsweise zwischen Oktober und Ende Februar auszuführen. 
 

Zur Maßnahmendurchführung können Motorsäge sowie situationsbedingt Hilfstechnik (Hochentaster, Hebebühne, Rückegerät oder Gerät mit Seilwinde, Häcksler, Lade- und Transporttechnik) eingesetzt werden. 

Gemeine Traubenkirsche
Schwarz-Erle
Stiel-Eiche
Korb-Weide
Ulme
Winter-Linde