Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Hofgut Güldengossa"
Meldung aus GroßpösnaBekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Hofgut Güldengossa“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch)
Der Gemeinderat Großpösna hat am 19.05.2025 (Beschluss-Nr. GR-2025-24) beschlossen,
den Bebauungsplan „Hofgut Güldengossa“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 1,41 ha umfasst die Flurstücke Nr. 121/9, 121/10, 122/9, 123/8 und 123/9 der Gemarkung Güldengossa.
Im Rahmen des Bebauungsplans „Hofgut Güldengossa“ werden folgende Ziele verfolgt:
Überplanung und Nachnutzung eines ehemals von der Landwirtschaft genutzten bebauten und jetzt brachliegenden Grundstücks im Innenbereich der Ortslage Güldengossa als Wohngebiet,
Umsetzung der im Gemeindeentwicklungskonzept für den Wohnungsbau formulierten Entwicklungsziele, so sollen Flächenpotenziale im Innenbereich zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums genutzt sowie eine ausreichende Nutzungsmischung unterschiedlicher Wohnformen angestrebt werden,
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Bebauung der innerörtlichen Brachfläche, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen eine städtebaulich geordnete Entwicklung und stellen auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Nutzung ab.
Hinweis zum beschleunigten Verfahren: Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB werden eingehalten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Hofgut Güldengossa“ bestehend
aus dem Städtebaulichen Entwurf und der Begründung, in der Fassung vom
22.07.2025, wird in der Zeit vom 11.08.2025 bis 12.09.2025 öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:
Montag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder
elektronisch an eingereicht werden. Gemäß §
4a Abs. 4 Satz 1 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Daniel Strobel
Bürgermeister