Abfallentsorgung bei winterlicher Witterung

Meldung aus Großpösna
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Aufgrund der derzeitigen winterlichen Straßenverhältnisse kann es zu Einschränkungen in der Müllentsorgung kommen. Wir möchten daher auf die Satzung hinweisen, die die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, zum Streuen und Räumen der Gehwege regelt (Gehwegreinigungssatzung).

 

Demnach sind die Gehwege, soweit kein Gehweg vorhanden ist, ein 1,50 m breiter Streifen vor dem Grundstück durch die Anlieger selbstständig von Schnee und Eis zu befreien und abzustreuen. 

 

Des Weiteren bitten die KELL GmbH und die Abfalllogistik Leipziger Land GmbH als Entsorger um folgende Maßnahmen:

„Wir bitten Anlieger von unbefahrbaren (nicht geräumten) Nebenstraßen und Wohngegenden, ihre zu entleerenden Behälter an der nächsten befahrbaren Straße zur Entsorgung bereitzustellen.“

 

Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage der KELL: 

Abfallentsorgung bei winterlicher Witterung